Abschlagsrechnung
Große Aufträge und langfristig ausgelegte Projekte werden nicht in einer Rechnung gestellt. Die Unternehmen erstellen Abschlagsrechnungen, die für den Unternehmer den Vorteil haben, dass er früher an sein Geld kommt. Für den Auftraggeber haben Abschlagsrechnungen den Vorteil, dass sie hohe Beträge nicht in einer Summe aufbringen müssen, sondern in mehreren kleineren Summen.
Teilbetrag
Eine Abschlagsrechnung beinhaltet grundsätzlich einen Teilbetrag für eine Leistung oder Ware. Der Wert des Produkts ist sehr hoch und die Fertigung der Ware oder die zu erbringende Leistung nimmt einen langen Zeitraum in Anspruch. Mit einer Abschlagsrechnung berechnet der Auftragnehmer einen Teil der vertraglich vereinbarten Leistung oder Lieferung. Abschlagsrechnungen bezeichnet man auch als A-Conto-Rechnung. In der Regel steht jede Abschlagsrechnung bei beiden Vertragspartien unter Vorbehalt bis zur Erstellung und Genehmigung einer Schluss- oder Endabrechnung.
Sinn und Zweck einer Abschlagsrechnung
Mit der Zahlung jeder Abschlagsrechnung verringert sich die Belastung für den Auftraggeber um den Rechnungsbetrag. Im Gegenzug kann der Auftragnehmer mit der Zahlung der Abschlagsrechnung durch den Auftraggeber seine Leistungen oder Waren vorfinanzieren. Für beide verringern Abschlagsrechnungen das Insolvenzrisiko. Der Gesetzgeber sieht mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch Abschlags- oder Teilrechnungen als Ausnahme. Derartige Rechnungen dürfen nur dann erstellt werden, wenn dies eine Rechtsvorschrift rechtfertigt (§ 266 BGB).
Werkverträge
Bei Werkverträgen sieht das Gesetz mit 632a BGB Abschlagszahlungen vor. Abschlagsrechnungen dürfen ebenfalls erstellt werden, wenn die Vertragsparteien dies vertraglich vereinbaren. Bei der Vertragsgestaltung treffen die Vertragsparteien weitergehende Vereinbarungen und beziehen § 16 Abs. 1 VOB Teil B mit ein. Nach V§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB Teil B sind Zahlungen auf Abschlagsrechnungen binnen 21 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Lehnen die Vertragsparteien die Einbeziehung von § 16 VOB Teil B ab, ist die Abschlagsrechnung innerhalb 30 Tagen oder nach Vereinbarung fällig.
Gestaltung der Abschlagsrechnung
Eine Abschlagsrechnung unterscheidet sich nur anhand der besonderen Kennzeichnung von anderen Rechnungen. Die besondere Kennzeichnung besteht aus der separaten Nummerierung der Rechnungsnummer, die Abschlagsrechnungen kenntlich machen. Sie muss weiterhin den Nettobetrag des Leistungswertes beinhalten sowie den Umsatzsteuersatz, die Umsatzsteuer in Euro und den Bruttobetrag.
Ratenzahlung
Auch die Angabe, um welche Abschlagsrechnung es sich handelt, ist auf der Rechnung anzugeben. In der Regel berechnet der Auftragnehmer bei einer Abschlagsrechnung immer denselben Betrag. Diese Form ist eine Art der Ratenzahlung, deren Höhe die Abschlagsrechnungen bestimmten.
Bei Auslieferung der Ware oder nach erbrachter Leistung erstellt der Auftragnehmer die Schluss- oder Endabrechnung. Diese fällt in der Regel höher aus als die Summe der Abschlagsrechnungen, wodurch eine Restsumme zur Zahlung fällig wird. Weiteres erfahren Sie bei Formblitz.